27.03.2020
Rundverfügung des Landeskirchenamtes vom 27.04.2020

Liebe Geschwister im Superintendentenamt, liebe Geschwister im Propstamt, liebe Geschwister in den Leitungen der Kreiskirchenämter,

in einer außerordentlichen Sitzung hat das Kollegium des Landeskirchenamtes am 27. April 2020 die beigefügte Rundverfügung 1-2020 verabschiedet. Wir danken für die Hinweise in den Videokonferenzen am vergangenen Donnerstag und Freitag, die in die Überarbeitung des ersten Entwurfs eingeflossen sind.
Die Rundverfügung stellt verbindliche Regelungen für die Arbeit der Kirchengemeinden und Kirchenkreise im Zusammenhang der Lockerungen der restriktiven Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zur Verfügung.
Aufgrund der aktuellen Festlegungen der Bundesländer geht es in dieser Rundverfügung schwerpunktmäßig um das liturgisch-gottesdienstliche Leben unserer Kirchengemeinden. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass die Regelungen der vier Bundesländer, auf deren Gebiet die EKM liegt, nicht gleich sind. So ist in Sachsen-Anhalt im Unterschied zu Sachsen und Thüringen die Feier von Gemeindegottesdiensten an Sonntagen derzeit noch nicht möglich.

Info-Nr. 19 vom 27.04.2020 – Rundverfügung des Landeskirchenamtes Nr.
1-2020 über Perspektiven für kirchliches Handeln im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie
https://filr.ekmd.de:8443/ssf/s/readFile/share/1057/891223120825292615/publicLink/Info-Nr.%2019-2020-04-27-Rundverf%C3%BCgung%20Landeskirchenamt%20Nr.%201-2020.pdf

Info-Nr. 19.1 vom 27.04.2020 - Anlage 1- Regelungen der Länder
https://filr.ekmd.de:8443/ssf/s/readFile/share/1058/-4263459767723930342/publicLink/Info-Nr.%2019.1-2020-04-27-Anlage%201-Regelungen%20der%20L%C3%A4nder.pdf

Info-Nr. 19.2 vom 27.04.2020 - Anlage 2 - Muster Hinweisblatt Schutzmaßnahmen
https://filr.ekmd.de:8443/ssf/s/readFile/share/1059/5275628126857331452/publicLink/Info-Nr.%2019.2-2002-04-27-Anlage%202-Muster%20Hinweisblatt%20Schutzma%C3%9Fnahmen.pdf


Das Kollegium hat ferner beschlossen, für den kirchenmusikalischen und den gemeindepädagogischen Dienst die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit bis einschließlich 31.12.2020 auszusetzen.

Info-Nr. 20 vom 27.04.2020 - Aussetzung der Zeiterfassung im Verkündigungsdienst
https://filr.ekmd.de:8443/ssf/s/readFile/share/1060/5890622674780851415/publicLink/Info-Nr.%2020-2020-04-27-Zeiterfassung%20im%20Verk%C3%BCndigungsdienst%20bei%20privatrechtlich%20Angestellten.pdf


Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien Gottes Schutz an jedem Tag und Kraft in allen Herausforderungen Ihres Dienstes!

Herzlich grüßt Sie
Ihre
Brigitte Andrae

Evangelische Kirche in Mitteldeutschland Präsidentin des Landeskirchenamtes Michaelisstraße 39
99084 Erfurt

Tel.: 0361 51800-101
Fax: 0361 51800-109
Internet: http://www.ekmd.de

DOWNLOADS