Der Kirchenkreis wird geleitet von der Kreissynode, dem Kreiskirchenrat und der Superintendentin in gemeinsamer und geteilter Verantwortung.
Die Kreissynode trägt insbesondere Verantwortung für die Zeugnis- und Dienstgemeinschaft im Kirchenkreis, für konzeptionelle Grundentscheidungen und für die Steuerung der personellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Kirchenkreis. Sie beschließt über die Errichtung, Aufhebung und Veränderung von Stellen. Sie wählt den Superintendenten.
Die Kreissynode setzt sich zusammen aus Vertretern der Kirchengemeinden und der Dienstbereiche. Die Kreissynode tagt in der Regel zweimal jährlich. Die wesentlichen Eckpunkte für die Arbeit der Kreissynode sind geregelt in den Artikeln 38-43 der Verfassung der EKM.
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- Beschlüsse - (19.02.2024 / 6 MB)
Kspiel/Konvent... | Anrede | Name | Vorname |
KGV Blankenberg |
Frau |
Danziger |
Hannelore |
Dittersdorf |
Frau |
Andrä |
Christine |
Ebersdorf |
Herr |
Noetzel |
Thomas |
Gahma-Weisbach |
Herr |
Franke |
Oliver |
KGV Gössitz-Wernburg |
Herr |
Frost |
Michael |
Harra |
Herr |
Weber |
Karl-Heinz |
Knau |
Herr |
Krüger |
Falk |
KGV Krölpa |
Herr |
Müller |
Volker |
Langenorla BFA |
Herr |
Dietrich |
Karl-Heinz |
Bad Lobenstein |
Herr |
Wachter |
Rolf |
Neustadt |
Frau |
Kind |
Barbara |
Oettersdorf-Neundorf |
Frau |
Zölsmann |
Christiane |
Oppurg |
Frau |
Oelsner |
Nadine |
Pillingsdorf |
Frau |
Appeldorn |
Susan |
Pößneck |
Frau |
Günther |
Doreen |
KGV Ranis-Schmorda |
Frau |
Querengässer |
Astrid |
Schleiz I |
Frau |
Glück |
Karin |
Schleiz II |
Frau |
Schöbel |
Waltraut |
Schleiz III |
Herr |
Wetzel |
Siegfried |
Tanna AGIL |
Frau |
Süßenguth |
Anja |
Triptis |
Frau |
Kleine |
Ines |
Unterkoskau |
Frau |
Gerstner |
Maria |
Wurzbach |
Herr |
Paschold |
Hans-Peter |
Ziegenrück |
Herr |
Grau |
Marten |
Zoppoten |
Herr |
Jacob |
Christian |
Pfarrkonvent |
Frau Supen. |
Killinger-Schlecht |
Heidrun |
Herr Pfr.Dr. |
Wolf |
Jürgen |
|
Herr Pfr.Dr. |
Boelter |
Tillmann |
|
Frau Pastorin |
Klingner-Kühnel |
Astrid |
|
Frau Pfrn. |
Neumann |
Antje |
|
Frau Pastorin |
Michaelis |
Sabine |
|
Frau Pastorin |
Romisch |
Claudia |
|
Herr Pfr. |
Scheibe-Winterberg |
Ingolf |
|
Herr Pfr. |
Zierold |
Matthias |
|
Frau Pastorin | Thalmann | Ute | |
Jugendarbeit |
Frau |
Geisler |
Astrid |
Gemeindepädagogen |
Frau |
Feig |
Annette |
Kirchenmusiker |
KMD |
Rilke |
Klaus |
Kirchenmusiker |
Herr |
Hofmann |
Cornelius |
Verwaltung |
Frau |
Besser |
Carola |
Verwaltung |
Frau |
Müller |
Doreen |
Religionsunterricht |
Frau |
Lenzner |
Katja |
KKSA |
Frau |
Kallenbach |
Dorothee |
Jugendsynodale |
Frau |
Lothring |
Lena |
Jugendsynodaler |
Herr |
Schwarzer |
Marcus |
Hinzuberufung |
Herr Dr. |
Scholtissek |
Klaus |
Hinzuberufung |
Herr |
Timm |
Steffen |
Hinzuberufung |
Herr |
Kallenbach |
Holger |
Hinzuberufung |
Herr |
Fischer |
Dieter |
50 Synodale |
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- Beschluss Nr. 10-4-2022 Jahresrechnung 2021 - (09.03.2023 / 58 KB)
- Beschluss Nr. 11-4-2022 Bildung einer Visitationskommission auf Kirchenkreisebene - (09.03.2023 / 48 KB)
- Beschluss Nr. 14-4-2022 Änderung Besetzung Ausschüsse - (09.03.2023 / 78 KB)
- Beschlussvorlage Empfehlung des KKR zur Absenkung des Stellenumfangs Pfarrstelle Blankenberg mit Freigabe zur Ausschreibung - (09.03.2023 / 71 KB)
3. Tagung der V. Kreissynode Schleiz am 22.11.2021 in Plothen
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- Beschluss des Haushalts des Kirchenkreises Schleiz für das Jahr 2022 - (09.03.2023 / 66 KB)
- Beschluss Nr.: 09/3-2021 2. Kreispfarrstelle - (09.03.2023 / 28 KB)
Datum: 21.06.2021
Zeit: von 18.00 Uhr bis ca. 20.45 Uhr
Ort: Plothenbachhalle Plothen
Beschluss Nr. 03/2 – 2021:
Der Dringlichkeitsbeschluss des Kreiskirchenrates vom 22. Juni 2020 zur Jahresrechnung 2019 des Kirchenkreises Schleiz wird hiermit bestätigt.
Die Kreissynode nimmt die Jahresrechnung des Kirchenkreises Schleiz für 2019 mit Einnahmen in Höhe von 6.610.803,62 Euro, und Ausgaben in Höhe von 5.790.009,11 Euro zustimmend zur Kenntnis. In das Jahr 2020 ist ein Bestand in Höhe von 820.794,51 Euro zu übertragen.
Soweit noch keine Einzelgenehmigungen vorliegen, genehmigt die Kreissynode auf der Grundlage des § 29 des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesengesetzes der EKM (HKR – G) die im Haushaltsjahr 2019 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Diese Ausgaben wurden sämtlich durch zweckgebundene Mehreinnahmen und durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen gedeckt.
Die Kreissynode dankt allen mit der Abwicklung des Haushaltes des Jahres 2019 befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die sorgfältige Verwaltung der finanziellen Mittel des Kirchenkreises und die sparsame Haushaltsführung.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode: 48
davon anwesend: 39
Ja – Stimmen: 0
Nein – Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Beschluss Nr. 07/2 – 2021:
Der Dringlichkeitsbeschluss des Kreiskirchenrates vom 10. Mai 2021 zur Jahresrechnung 2020 des Kirchenkreises Schleiz wird hiermit bestätigt.
Der Kreiskirchenrat nimmt die Jahresrechnung des Kirchenkreises Schleiz für 2020 mit Einnahmen in Höhe von 7.530.401,45 Euro, und Ausgaben in Höhe von 6.539.024,30 Euro zustimmend zur Kenntnis. Der Jahresüberschuss beträgt 991.377,15 Euro.
Der Überschuss des SB 00 Allgemeiner Haushalt in Höhe von 252.006,14 € soll zur Bildung einer Betriebsmittelrücklage in Höhe von 100.000,00 € und zur Bildung einer allgemeinen Rücklage in Höhe von 152.006,14 € verwendet werden.
Der Überschuss des Strukturfonds in Höhe on. 436.433,84 € soll der Rücklage Strukturfonds zugeführt werden.
Die restlichen Überschüsse werden als Mehreinnahme in den einzelnen Sachbüchern (SB 11, SB 14 und SB 20) in das Haushaltsjahr 2021 übertragen.
Soweit noch keine Einzelgenehmigungen vorliegen, genehmigt die Kreissynode auf der Grundlage des § 29 des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesengesetzes der EKM (HKR – G) die im Haushaltsjahr 2020 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Diese Ausgaben wurden sämtlich durch zweckgebundene Mehreinnahmen und durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen gedeckt.
Die Kreissynode dankt allen mit der Abwicklung des Haushaltes des Jahres 2020 befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die sorgfältige Verwaltung der finanziellen Mittel des Kirchenkreises und die sparsame Haushaltsführung.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode: 48
davon anwesend: 39
Ja – Stimmen: 0
Nein – Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Beschluss Nr. 04/2 – 2021:
Der Dringlichkeitsbeschluss des Kreiskirchenrates vom 7. Dezember 2020 des Haushaltsplans sowie des Stellenplans des Kirchenkreises Schleiz für das Jahr 2021 wird hiermit bestätigt.
Der im Entwurf vorliegende Haushaltsplan des Kirchenkreises Schleiz für das Haushaltsjahr 2021, der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 6.347.905 Euro vorsieht, wird einschließlich des als Anlage beigefügten Stellenplanes hiermit beschlossen.
Die einzelnen Sachbücher des Haushalts werden in Einnahmen und Ausgabe wie folgt festgestellt:
Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.
Für die im Kollektenplan der EKM für 2021 (Anlage zum Haushaltsplan 2021 der EKM) vorgesehenen Kirchenkreiskollekten wird folgende Zweckbindung festgelegt:
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode: 48
davon anwesend: 41
Ja – Stimmen: 40
Nein – Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Beschluss Nr. 05/2 – 2021:
Die Kreissynode Schleiz verlängert die Kreisschulpfarrstelle des Kirchenkreises Schleiz mit einem Stellenumfang von 75% im Bereich der Regelschulen und Gymnasien von Neustadt an der Orla und Pößneck bis zum 31.12.2023.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode: 48
davon anwesend: 41
Ja – Stimmen: 40
Nein – Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Beschluss Nr. 06/2 – 2021
Die Kreissynode Schleiz beschließt, die 75 % Kreisschulpfarrstelle des Kirchenkreises Schleiz mit Pfarrer Dr. David Wagner zu besetzen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode: 48
davon anwesend: 41
Ja – Stimmen: 40
Nein – Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
1. Tagung der V. Kreissynode des Kirchenkreises Schleiz am 12.September 2020
Zeit: von 10.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Ort: Plothenbachhalle Plothen
Beschluss Nr. 01/1-2020 der V. Kreissynode
Geschäftsordnung der Kreissynode
Die Kreissynode beschließt aufgrund des vorgelegten Prüfberichts die Legitimation der in die V. Kreissynode entsandten Mitglieder und ihre Stellvertreter.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 48
davon anwesend : 40
Ja – Stimmen : 40
Nein – Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 0
Beschluss Nr. 02/1-2020 der V. Kreissynode
Die Kreissynode beschließt die im Entwurf vorliegende Geschäftsordnung für ihre Arbeit anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 48
davon anwesend : 40
Ja – Stimmen : 40
Nein – Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 0
12. Tagung der IV. Kreissynode des Kirchenkreises Schleiz am 26.November 2018
Zeit: von 19.00 Uhr bis 21.30 Uhr
Ort: Evangelisches Gemeindehaus Triptis
Beschluss – Nr.: 35/12 - 2018
Haushaltsbeschluss der Kreissynode Schleiz für das Haushaltsjahr 2019
Die Kreissynode beschließt:
1. Der im Entwurf vorliegende Haushaltsplan des Kirchenkreises Schleiz für das Haushaltsjahr 2019, der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 5.901.912,00 Euro vorsieht, wird einschließlich des als Anlage beigefügten Stellenplanes hiermit beschlossen.
2. Die einzelnen Sachbücher des Haushalts werden in Einnahmen und Ausgabe wie folgt festgestellt:
Sachbuch | Sachbuch | Einnahmen/Ausgaben 2019 |
Allgemeiner Haushalt | 00 | 413.183,00 € |
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen | 11 | 13.350,00 € |
Bikerarbeit | 13 | 5.400,00 € |
Kirchenkreissozialarbeit | 14 | 111.385,00 € |
Schleizer Geistlicher Hilfsfonds | 15 | 9.000,00 € |
Regionale Dienstgemeinschaften | 16 | 30.953,00 € |
Baulastfonds | 20 | 348.644,00 € |
Verkündigungsdienst | 21 | 3.602.814,00 € |
Strukturfonds einschl. Zuweis. an KG | 22 | 1.367.183,00 € |
Gesamthaushalt | SB 00 – 22 | 5.901.912,00 € |
3. Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.
4. Für die im Kollektenplan der EKM für 2019 (Anlage zum Haushaltsplan 2019 der EKM) vorgesehenen Kirchenkreiskollekten wird folgende Zweckbindung festgelegt:
Datum | Sonn- bzw. Feiertag | Zweck |
13.01.2019 | 1. Sonntag nach Epiphanias | Ehrenarbeit Diakonie |
24.03.2019 | Okuli | Arbeit mit Kindern (Freizeiten) |
30.05.2019 | Christi Himmelfahrt | Ehrenamtliche Kirchenmusik |
28.07.2019 | 5. Sonntag nach Trinitatis | Für Lektoren- und Andachtsleiter |
22.09.2019 | 14. Sonntag nach Trinitatis | Überregionale Konfirmandenarbeit (Konfi-Tag) |
17.11.2019 | Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres | Hospizarbeit |
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 57
davon anwesend : 44
Ja – Stimmen : 41
Nein – Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 3
Beschlüsse der 11. Tagung der IV. Kreissynode
11. Tagung der IV. Kreissynode des Kirchenkreises Schleiz am 07.Mai 2018
Zeit: von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Ort: Evangelisches Gemeindehaus Schleiz
Beschluss Nr.: 31/11-2018
Bestätigung der Jahresrechnung 2017
- Die Kreissynode bestätigt die Jahresrechnung des Kirchenkreises Schleiz für das Jahr 2017, die in den Sachbüchern 00 bis 34 Einnahmen in Höhe von 6.240.943,53 Euro, und Ausgaben in Höhe von 5.649.648,80 Euro ausweist. In das Jahr 2018 ist ein Bestand in Höhe von 591.294,73 Euro zu übertragen. Weiterhin ist in das Jahr 2018 ein Bestand bei den Vorschuss- und Verwahrkonten (Sachbuch 51) in Höhe von insgesamt 59.487,14 Euro zu übertragen. Der Bestand der in das Jahr 2018 zu übertragenden zweckgebundenen Geldanlagen (Sachbuch 91) beläuft sich auf 2.258.067,34 Euro und der zu übertragenden zweckgebundenen Rücklagen (Sachbuch 92) auf insgesamt 974.151,20 Euro.
- Aufgrund der am 22. März 2018 durchgeführten örtlichen Rechnungsprüfung wird der Rechnungsführung und dem im Rechnungsjahr 2017 amtierenden Superintendenten vorbehaltlich einer noch durchzuführenden überörtlichen Prüfung Entlastung erteilt.
- Soweit noch keine Einzelgenehmigungen vorliegen, genehmigt die Kreissynode auf der Grundlage des § 29 des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesengesetzes der EKM (HKR – G) die im Haushaltsjahr 2017 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Diese Ausgaben wurden sämtlich durch zweckgebundene Mehreinnahmen und durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen gedeckt.
- Die Kreissynode dankt allen mit der Abwicklung des Haushaltes des Jahres 2017 befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die sorgfältige Verwaltung der finanziellen Mittel des Kirchenkreises und die sparsame Haushaltsführung.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 56
davon anwesend : 49
Ja – Stimmen : 49
Nein – Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 0
Beschluss Nr.: 32/11-2018
Verlängerung der 0,75 Kreisschulpfarrstelle Region Neustadt/O./Pößneck
Die Kreissynode Schleiz verlängert die Kreisschulpfarrstelle des Kirchenkreises Schleiz mit einem Stellenumfang von 75% im Bereich der Regelschulen und Gymnasien von Neustadt an der Orla und Pößneck und die Beauftragung Pfarrer Dr. David Wagner für diese Stelle bis zum 31.07.2020.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 56
davon anwesend : 49
Ja – Stimmen : 49
Nein – Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 0
Beschluss Nr. 33/11 – 2018
Errichtung einer zweiten Kreispfarrstelle für pastorale Vertretungsdienste
Die Kreissynode Schleiz beschließt, dass im Kirchenkreis Schleiz eine zweite Kreispfarrstelle für pastorale Vertretungs- und Unterstützungsdienste errichtet wird. Die Stelle soll baldmöglichst in 2018 besetzt werden. Die Errichtung erfolgt für 6 Jahre. Der Stellenumfang beträgt 1,0 VBE. Der Dienstsitz soll in Schleiz sein. Der/die Inhaber/in der Kreispfarrstelle übernimmt Vertretungsdienste in Gemeindepfarrstellen in Vakanzzeiten, Elternzeit, sowie bei krankheits- oder urlaubsbedingtem Ausfall der Stelleninhaberin bzw. des Stelleninhabers. Durch diesen Beschluss wird der Stellenplan des Kirchenkreises für 2018 entsprechend abgeändert.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 56
davon anwesend : 49
Ja-Stimmen : 49
Nein-Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 0
Beschluss Nr. 34/11 – 2018
Beschluss über die Errichtung einer Stelle für gemeindepädagogische Arbeit in Vertretungsfällen und die Jugendarbeit im Kirchenkreis,
Die Kreissynode Schleiz beschließt, dass im Kirchenkreis Schleiz eine weitere Stelle für kirchenkreisweite Vertretungen in der gemeindepädagogischen Arbeit sowie für die Jugendarbeit geschaffen wird. Die Stelle soll baldmöglichst besetzt werden. Die Errichtung erfolgt befristet für 2 Jahre. Der Stellenumfang beträgt 0,75 VBE gemeindepädagogische Arbeit sowie 0,25 VBE für die Jugendarbeit. Der Dienstsitz soll in Schleiz sein. Der/die Inhaber/in der Stelle übernimmt Vertretungsdienste im gemeindepädagogischen Bereich im gesamten Kirchenkreis in Vakanzzeiten, Elternzeit, sowie bei krankheits- oder urlaubsbedingtem Ausfall der jeweiligen Stelleninhaberin der gemeindepädagogischen Stelle. Dazu kommt eine verbindliche Beauftragung für Bereiche der Jugendarbeit durch den Kreiskirchenrat nach vorheriger Abstimmung mit der Kreisjugendreferentin. Durch diesen Beschluss wird der Stellenplan des Kirchenkreises für 2018 entsprechend abgeändert.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 56
davon anwesend : 48
Ja – Stimmen : 48
Nein – Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 0
10. Tagung der IV. Kreissynode des Kirchenkreises Schleiz am 27. November 2017
Zeit: von 19.00 Uhr bis 21.45 Uhr
Ort: Pfarrhaus Neustadt an der Orla
Beschluss – Nr.: 28/10 - 2017
Haushaltsbeschluss der Kreissynode Schleiz für das Haushaltsjahr 2018
Die Kreissynode beschließt:
- Der im Entwurf vorliegende Haushaltsplan des Kirchenkreises Schleiz für das Haushaltsjahr 2018, der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 5.974.757,00 Euro vorsieht, wird einschließlich des als Anlage beigefügten Stellenplanes hiermit beschlossen.
- Die einzelnen Sachbücher des Haushalts werden in Einnahmen und Ausgabe wie folgt festgestellt:
Sachbuch |
Sachbuch |
Einnahmen/Ausgaben |
laufender Haushalt |
00 |
1.651.979,00 € |
Dienst an Jugendlichen |
11 |
9.100,00 € |
Baulastfonds |
20 |
347.739,00 € |
Haushalt Personalkosten (Verkündigungsdienst) |
21 |
3.367.694,00 € |
Dienst an Kindern |
30 |
6.550,00 € |
Bikerarbeit |
31 |
5.400,00 € |
Kirchenkreissozialarbeit |
32 |
114.085,00 € |
Strukturfonds |
33 |
440.387,00 € |
Regionale Dienstgemeinschaften |
34 |
31.823,00 € |
Gesamthaushalt |
SB 00 – 34 |
5.974.757,00 € |
- Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.
- Nachrichtlich wird auf den Grundsatzbeschluss Nr. 31/9 – 2012 der Kreissynode Schleiz vom 19. November 2012 zur Bildung eines Planungsfonds als Bestandteil des Baulastfonds verwiesen. Der Planungsfonds 2018 wird mit 32.400 Euro ausgestattet.
- Für die im Kollektenplan der EKM für 2018 (Anlage zum Haushaltsplan 2018 der EKM) vorgesehenen Kirchenkreiskollekten wird folgende Zweckbindung festgelegt:
Datum |
Sonn- bzw. Feiertag |
Zweck |
06.01.2018 |
Epiphanias |
Tafeln im Kirchenkreis |
18.03.2018 |
Judika |
Notfallseelsorge |
10.05.2018 |
Christi Himmelfahrt |
Kinderfreizeiten |
01.07.2018 |
5. Sonntag nach Trinitatis |
Unterstützung Besuchsdienste im Kirchenkreis |
09.09.2018 |
15. Sonntag nach Trinitatis |
Tafeln |
11.11.2018 |
Drittletzter Sonntag des Kirchenjahres |
Hospizarbeit |
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 56
davon anwesend : 47
Ja – Stimmen : 47
Nein – Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 0
________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Beschluss Nr. 29/10 - 2017 Strukturveränderung Kirchengemeinde Weira
Die Kreissynode beschließt:
Die Kirchengemeinde Weira wird zum 01.01.2018 in den Pfarramtsbereich Knau eingegliedert.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 56
davon anwesend : 47
Ja – Stimmen : 46
Nein – Stimmen : 1
Stimmenthaltungen : 0
________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Beschluss Nr.: 30/10-2017
Verlängerung der 0,75 Schulpfarrstelle Region Neustadt/O./Pößneck
Die Kreissynode Schleiz verlängert die Schulpfarrstelle mit einem Stellenumfang von 75% im Bereich der Regelschulen und Gymnasien von Neustadt an der Orla und Pößneck. und die Beauftragung Pfarrer Dr. David Wagner für diese Stelle bis zum 31.07.2018.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 56
davon anwesend : 47
Ja – Stimmen : 47
Nein – Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 0
9. Tagung der IV. Kreissynode des Kirchenkreises Schleiz –
Wahlsynode zur neuen Superintendentin im Kirchenkreis Schleiz
Datum: 23.09.2017
Zeit: von 9.00 Uhr bis 13 Uhr
Ort: Evangelisches Gemeindehaus Schleiz
Beschluss Wahlkommission :
In die Wahlkommission zur Wahl einer Superintendentin im Kirchenkreis Schleiz werden berufen:
Propst Diethard Kamm, Uwe Schwarz und Christin Pöhlmann.
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode: 55
davon anwesend: 48
Ja – Stimmen: 48
Nein – Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Wahlergebnis im ersten Wahlgang, 48 gültige Stimmen abgegeben:
Pfarrerin Heidrun Killinger Schlecht:
Ja-Stimmen: 47
Enthaltungen: 0
Pfarrerin Ulrike Weber:
Ja-Stimmen: 1
Enthaltungen: 0
Verkündigung des Wahlergebnisses, Frage nach Annahme der Wahl
Pfarrerin Heidrun Killinger-Schlecht wird bereits im ersten Wahlgang mit 47 Stimmen von 48 anwesenden stimmberechtigten Kreissynodalen zur Superintendentin des Kirchenkreises Schleiz gemäß § 37 Abs. 1 Pfarrstellengesetz der EKM gewählt. Frau Killinger-Schlecht nimmt die Wahl an. Pfarrerin Killinger-Schlecht ist durch das eindeutige Wahlergebnis sehr überrascht. Sie dankt für das Vertrauen, das ihr die Kreissynode entgegengebracht hat. Sie freue sich darauf, die Menschen und Gemeinden in ihrer Vielfalt und in ihrer ganz unterschiedlichen Prägung im Kirchenkreis Schleiz kennenzulernen.
Präses Dieter Fischer und Propst Diethard Kamm sowie alle Synodalen beglückwünschen die zukünftige Superintendentin zu diesem Wahlergebnis. Das Wahlergebnis ist noch durch die zuständigen Gremien der Landeskirche zu bestätigen. Diese tagen im Oktober 2017.
Zum Schluss der Tagung dankt Präses Fischer auch Frau Pfarrerin Ulrike Weber ganz herzlich, da sie sich ebenfalls als Bewerberin zur Wahl gestellt und zu den verschiedenen Vorstellungsterminen im Kirchenkreis immer den weiten Weg von Thessaloniki aus auf sich genommen hatte.
Beschluss – Nr. 23/8-2017 Kirchenkreis Jahresrechnung 2016
-
Die Kreissynode bestätigt die Jahresrechnung des Kirchenkreises Schleiz für das Jahr 2016, die in den Sachbüchern 00 bis 34 Einnahmen in Höhe von 6.592.608,99 Euro, und Ausgaben in Höhe von 6.194.139,12 Euro ausweist. In das Jahr 2017 ist ein Bestand in Höhe von 398.469,87 Euro zu übertragen. Weiterhin ist in das Jahr 2017 ein Bestand bei den Vorschuss- und Verwahrkonten (Sachbuch 51) in Höhe von insgesamt 48.900,50 Euro zu übertragen. Der Bestand der in das Jahr 2017 zu übertragenden zweckgebundenen Geldanlagen (Sachbuch 91) beläuft sich auf 2.257.054,37 Euro und der zu übertragenden zweckgebundenen Rücklagen (Sachbuch 92) auf insgesamt 945.992,50 Euro.
-
Aufgrund der am 23. März 2017 durchgeführten örtlichen Rechnungsprüfung wird der Rechnungsführung und dem amtierenden Superintendenten vorbehaltlich einer noch durchzuführenden überörtlichen Prüfung Entlastung erteilt.
-
Soweit noch keine Einzelgenehmigungen vorliegen, genehmigt die Kreissynode auf der Grundlage des § 29 des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesengesetzes der EKM (HKR – G) die im Haushaltsjahr 2016 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Diese Ausgaben wurden sämtlich durch zweckgebundene Mehreinnahmen und durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen gedeckt.
-
Die Kreissynode dankt allen mit der Abwicklung des Haushaltes des Jahres 2016 befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die sorgfältige Verwaltung der finanziellen Mittel des Kirchenkreises und die sparsame Haushaltsführung.
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 57
davon anwesend : 41
Ja – Stimmen : 39
Nein – Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 2
Beschluss – Nr. 24/8-2017 Strukturbeschluss Schleiz II- KG Oberböhmsdorf
Die Kirchengemeinde Oberböhmsdorf wird in den Pfarramtsbereich Schleiz II eingegliedert. Der Pfarramtsbereich Schleiz IV wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 57
davon anwesend : 41
Ja – Stimmen : 35
Nein – Stimmen : 2
Stimmenthaltungen : 4
Beschluss-Nr. 25/8-2017 Evaluation Escola Popular
Die Kreissynode des Kirchenkreises Schleiz beschließt, die kontinuierliche und durch den Kirchenkreis anteilig mitfinanzierte Arbeit der Escola Popular im Kirchenkreis Schleiz zum frühest möglichen Zeitpunkt zu beenden.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 57
davon anwesend : 41
Ja – Stimmen : 34
Nein – Stimmen : 1
Stimmenthaltungen : 6
Beschluss-Nr. 26/8-2017 Beschlusses eingesparte Mittel
Die Kreissynode bittet den amtierenden Superintendenten und die Verwaltung, zu prüfen, ob die für die Arbeit der Escola Popular eingeplanten und aufgrund des gefassten Beschlusses nun eingesparten Mittel weiter für die Jugendarbeit eingesetzt werden können.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 57
davon anwesend : 41
Ja – Stimmen : 32
Nein – Stimmen : 6
Stimmenthaltungen : 3
Beschluss – Nr.: 27/8-2017: Bildung einer Visitationskommission
Auf der Grundlage von Art. 38 Abs. 2 Nr. 9 Verfassung EKM und § 8 Abs. 2 Visitationsordnung bestellt die Kreissynode nach durchgeführter Wahl aus ihren Reihen in die Visitationskommission des Kirchenkreises folgende Mitglieder: Katharina Gliesing, Christiane Zölsmann, Rolf Wachter und Dieter Fischer.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 57
davon anwesend : 41
Ja – Stimmen : 41
Nein – Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 0
Beschluss – Nr.: 22/7 - 2016 Haushaltsbeschluss der Kreissynode Schleiz für das Haushaltsjahr 2017Die Kreissynode beschließt:
-
Der im Entwurf vorliegende Haushaltsplan des Kirchenkreises Schleiz für das Haushaltsjahr 2017, der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 5.753.859,00 Euro vorsieht, wird einschließlich des als Anlage beigefügten Stellenplanes hiermit beschlossen.
-
Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.
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Nachrichtlich wird auf den Grundsatzbeschluss Nr. 31/9 – 2012 der Kreissynode Schleiz vom 19. November 2012 zur Bildung eines Planungsfonds als Bestandteil des Baulastfonds verwiesen. Der Planungsfonds 2017 wird mit 25.920 Euro ausgestattet.
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Für die im Kollektenplan der EKM für 2017 (Anlage zum Haushaltsplan 2017 der EKM) vorgesehenen Kirchenkreiskollekten wird folgende Zweckbindung festgelegt:
Datum
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Tag
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Zweck
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08.01.2017
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1. Sonntag nach Epiphanias
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Notfonds Kirchenkreissozialarbeit
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05.03.2017
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Invokavit
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Klinikseelsorge
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07.05.2017
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Jubilate
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Ehrenamtsförderung Kirchenmusik
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02.07.2017
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3. Sonntag nach Trinitatis
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Arbeit mit Kindern
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03.09.2017
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17. Sonntag nach Trinitatis
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Tafeln im Kirchenkreis
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12.11.2017
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Drittletzter Sonntag des Kirchenjahres
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Notfallseelsorge
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Beschluss - Nr. 19/5 – 2016: Bestätigung der Jahresrechnung 2015
- Die Kreissynode bestätigt die Jahresrechnung des Kirchenkreises Schleiz für das Jahr 2015, die in den Sachbüchern 00 bis 34 Einnahmen in Höhe von 6.635.957,49 Euro, und Ausgaben in Höhe von 5.890.618,48 Euro ausweist. In das Jahr 2016 ist ein Bestand in Höhe von 745.339,01 Euro zu übertragen. Weiterhin ist in das Jahr 2016 ein Bestand bei den Vorschuss- und Verwahrkonten (Sachbuch 51) in Höhe von insgesamt 70.937,70 Euro zu übertragen. Der Bestand der in das Jahr 2016 zu übertragenden zweckgebundenen Geldanlagen (Sachbuch 91) beläuft sich auf 2.102.197,66 Euro und der zu übertragenden zweckgebundenen Rücklagen (Sachbuch 92) auf insgesamt 299.216,37 Euro.
- Aufgrund der am 14. April 2016 durchgeführten örtlichen Rechnungsprüfung wird der Rechnungsführung und dem Superintendenten vorbehaltlich einer noch durchzu-führenden überörtlichen Prüfung Entlastung erteilt.
- Soweit noch keine Einzelgenehmigungen vorliegen, genehmigt die Kreissynode auf der Grundlage des § 29 des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesengesetzes der EKM (HKR – G) die im Haushaltsjahr 2015 angefallenen über- und außer-planmäßigen Ausgaben. Diese Ausgaben wurden sämtlich durch zweckgebundene Mehreinnahmen und durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen gedeckt.
- Die Kreissynode dankt allen mit der Abwicklung des Haushaltes des Jahres 2015 befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die sorgfältige Verwaltung der finanziellen Mittel des Kirchenkreises und die sparsame Haushaltsführung.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 58
davon anwesend : 49
Ja – Stimmen : 48
Nein – Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 1
Beschluss Nr. 20/5-2016 zur Gestaltung des Pfarrstellenanteils der Superintendentenstelle des Kirchenkreises Schleiz
Die Kreissynode beschließt:
Der 25% Stellenanteil für Pfarrdienst der Superintendentenstelle umfasst einen Predigtauftrag im Kirchenkreis sowie einen Anteil für die Begleitung der Arbeit Ehrenamtlicher.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 58
davon anwesend : 50
Ja – Stimmen : 37
Nein – Stimmen : 7
Stimmenthaltungen : 6
Beschluss Nr. 21/5 - 2016 Bildung Regionale Dienstgemeinschaft Region Blankenberg - Gefell
Die Kreissynode bestätigt den Beschluss des Kreiskirchenrates vom 07. Dezember 2015 zur Bildung einer Regionaler Dienstgemeinschaft zwischen den Kirchengemeinden der Kirchspiele Blankenberg, Blintendorf, Frössen, Gefell, Hirschberg, Künsdorf, Langgrün, Pottiga, Seubtendorf, Sparnberg und Ullersreuth und der in diesem Bereich tätigen hauptamtlichen Mitarbeiter. Die Kreissynode bedankt sich bei allen Beteiligten für den innovativen und konstruktiven Prozess und für das beachtenswerte konzeptionelle Ergebnis und bittet den Kreiskirchenrat den Prozess der konzeptionellen Umsetzung zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 58
davon anwesend : 50
Ja – Stimmen : 47
Nein – Stimmen : 1
Stimmenthaltungen : 2
DOWNLOAD
- beschluss 12-4-2015 konzeption der kirchenkreissozialarbeit - (09.03.2023 / 55 KB)
- beschluss 13-4 grundungsmitgliedschaft im verein - (09.03.2023 / 63 KB)
- beschluss 14-4-2015 konzept und finanzierung der arbeit der escola popular im kirchenkreis schleiz - (09.03.2023 / 55 KB)
- beschluss 15-4-2015 haushaltsjahr 2016 - (09.03.2023 / 76 KB)
- beschluss 16-4-2015 wahl der vertreter der kreissynode fur den nominierungsausschuss - (09.03.2023 / 81 KB)
- beschluss 17-4 bildung regionaler dienstgemeinschaften - (09.03.2023 / 68 KB)
- beschluss 18-4-2015 zum strukturbeschluss kirchengemeinde molbitz - (09.03.2023 / 56 KB)