Der Kirchenkreis wird geleitet von der Kreissynode, dem Kreiskirchenrat und der Superintendentin in gemeinsamer und geteilter Verantwortung.

Die Kreissynode trägt insbesondere Verantwortung für die Zeugnis- und Dienstgemeinschaft im Kirchenkreis, für konzeptionelle Grundentscheidungen und für die Steuerung der personellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Kirchenkreis. Sie beschließt über die Errichtung, Aufhebung und Veränderung von Stellen. Sie wählt den Superintendenten.

Die Kreissynode setzt sich zusammen aus Vertretern der Kirchengemeinden und der Dienstbereiche. Die Kreissynode tagt in der Regel zweimal jährlich. Die wesentlichen Eckpunkte für die Arbeit der Kreissynode sind geregelt in den Artikeln 38-43 der Verfassung der EKM.

Kspiel/Konvent... Anrede Name Vorname

KGV Blankenberg

Frau

Danziger

Hannelore

Dittersdorf

Frau

Andrä

Christine

Ebersdorf

Herr

Noetzel

Thomas

Gahma-Weisbach

Herr

Franke

Oliver

KGV Gössitz-Wernburg

Herr

Frost

Michael

Harra

Herr

Weber

Karl-Heinz

Knau

Herr

Krüger

Falk

KGV Krölpa

Herr

Müller

Volker

Langenorla  BFA

Herr

Dietrich

Karl-Heinz

Bad Lobenstein

Herr

Wachter

Rolf

Neustadt

Frau

Kind

Barbara

Oettersdorf-Neundorf

Frau

Zölsmann

Christiane

Oppurg

Frau

Oelsner

Nadine

Pillingsdorf

Frau

Appeldorn

Susan

Pößneck

Frau

Günther

Doreen

KGV Ranis-Schmorda

Frau

Querengässer

Astrid

Schleiz I

Frau

Glück

Karin

Schleiz II

Frau

Schöbel

Waltraut

Schleiz III

Herr

Wetzel

Siegfried

Tanna  AGIL

Frau

Süßenguth

Anja

Triptis

Frau

Kleine

Ines

Unterkoskau

Frau

Gerstner

Maria

Wurzbach

Herr

Paschold

Hans-Peter

Ziegenrück

Herr

Grau

Marten

Zoppoten

Herr

Jacob

Christian

Pfarrkonvent

Frau Supen.

Killinger-Schlecht

Heidrun

 

Herr Pfr.Dr.

Wolf

Jürgen

 

Herr Pfr.Dr.

Boelter

Tillmann

 

Frau Pastorin

Klingner-Kühnel

Astrid

 

Frau Pfrn.

Neumann

Antje

 

Frau Pastorin

Michaelis

Sabine

 

Frau Pastorin

Romisch

Claudia

 

Herr Pfr.

Scheibe-Winterberg

Ingolf

 

Herr Pfr.

Zierold

Matthias

  Frau Pastorin Thalmann Ute

Jugendarbeit

Frau

Geisler

Astrid

Gemeindepädagogen

Frau

Feig

Annette

Kirchenmusiker

 KMD

Rilke

Klaus

Kirchenmusiker

Herr

Hofmann

Cornelius

Verwaltung

Frau

Besser

Carola

Verwaltung

Frau

Müller

Doreen

Religionsunterricht

Frau

Lenzner

Katja

KKSA

Frau

Kallenbach

Dorothee

Jugendsynodale

Frau

Lothring

Lena

Jugendsynodaler

Herr

Schwarzer

Marcus

Hinzuberufung

Herr Dr.

Scholtissek

Klaus

Hinzuberufung

Herr

Timm

Steffen

Hinzuberufung

Herr

Kallenbach

Holger

Hinzuberufung

Herr

Fischer

Dieter

50 Synodale

Datum: 21.06.2021
Zeit: von 18.00 Uhr bis ca. 20.45 Uhr
Ort: Plothenbachhalle Plothen


Beschluss Nr. 03/2 – 2021:
Der Dringlichkeitsbeschluss des Kreiskirchenrates vom 22. Juni 2020 zur Jahresrechnung 2019 des Kirchenkreises Schleiz wird hiermit bestätigt.
Die Kreissynode nimmt die Jahresrechnung des Kirchenkreises Schleiz für 2019 mit Einnahmen in Höhe von 6.610.803,62 Euro, und Ausgaben in Höhe von 5.790.009,11 Euro zustimmend zur Kenntnis. In das Jahr 2020 ist ein Bestand in Höhe von 820.794,51 Euro zu übertragen.

Soweit noch keine Einzelgenehmigungen vorliegen, genehmigt die Kreissynode auf der Grundlage des § 29 des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesengesetzes der EKM (HKR – G) die im Haushaltsjahr 2019 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Diese Ausgaben wurden sämtlich durch zweckgebundene Mehreinnahmen und durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen gedeckt.

Die Kreissynode dankt allen mit der Abwicklung des Haushaltes des Jahres 2019 befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die sorgfältige Verwaltung der finanziellen Mittel des Kirchenkreises und die sparsame Haushaltsführung.

Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode: 48
davon anwesend: 39
Ja – Stimmen: 0
Nein – Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0


Beschluss Nr. 07/2 – 2021:
Der Dringlichkeitsbeschluss des Kreiskirchenrates vom 10. Mai 2021 zur Jahresrechnung 2020 des Kirchenkreises Schleiz wird hiermit bestätigt.
Der Kreiskirchenrat nimmt die Jahresrechnung des Kirchenkreises Schleiz für 2020 mit Einnahmen in Höhe von 7.530.401,45 Euro, und Ausgaben in Höhe von 6.539.024,30 Euro zustimmend zur Kenntnis. Der Jahresüberschuss beträgt 991.377,15 Euro.

Der Überschuss des SB 00 Allgemeiner Haushalt in Höhe von 252.006,14 € soll zur Bildung einer Betriebsmittelrücklage in Höhe von 100.000,00 € und zur Bildung einer allgemeinen Rücklage in Höhe von 152.006,14 € verwendet werden.

Der Überschuss des Strukturfonds in Höhe on. 436.433,84 € soll der Rücklage Strukturfonds zugeführt werden.

Die restlichen Überschüsse werden als Mehreinnahme in den einzelnen Sachbüchern (SB 11, SB 14 und SB 20) in das Haushaltsjahr 2021 übertragen.
Soweit noch keine Einzelgenehmigungen vorliegen, genehmigt die Kreissynode auf der Grundlage des § 29 des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesengesetzes der EKM (HKR – G) die im Haushaltsjahr 2020 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Diese Ausgaben wurden sämtlich durch zweckgebundene Mehreinnahmen und durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen gedeckt.

Die Kreissynode dankt allen mit der Abwicklung des Haushaltes des Jahres 2020 befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die sorgfältige Verwaltung der finanziellen Mittel des Kirchenkreises und die sparsame Haushaltsführung.

Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode: 48
davon anwesend: 39
Ja – Stimmen: 0
Nein – Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0


Beschluss Nr. 04/2 – 2021:
Der Dringlichkeitsbeschluss des Kreiskirchenrates vom 7. Dezember 2020 des Haushaltsplans sowie des Stellenplans des Kirchenkreises Schleiz für das Jahr 2021 wird hiermit bestätigt.

Der im Entwurf vorliegende Haushaltsplan des Kirchenkreises Schleiz für das Haushaltsjahr 2021, der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 6.347.905 Euro vorsieht, wird einschließlich des als Anlage beigefügten Stellenplanes hiermit beschlossen.

Die einzelnen Sachbücher des Haushalts werden in Einnahmen und Ausgabe wie folgt festgestellt:

Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.
Für die im Kollektenplan der EKM für 2021 (Anlage zum Haushaltsplan 2021 der EKM) vorgesehenen Kirchenkreiskollekten wird folgende Zweckbindung festgelegt:

Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode: 48
davon anwesend: 41
Ja – Stimmen: 40
Nein – Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1


Beschluss Nr. 05/2 – 2021:
Die Kreissynode Schleiz verlängert die Kreisschulpfarrstelle des Kirchenkreises Schleiz mit einem Stellenumfang von 75% im Bereich der Regelschulen und Gymnasien von Neustadt an der Orla und Pößneck bis zum 31.12.2023.

Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode: 48
davon anwesend: 41
Ja – Stimmen: 40
Nein – Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1


Beschluss Nr. 06/2 – 2021
Die Kreissynode Schleiz beschließt, die 75 % Kreisschulpfarrstelle des Kirchenkreises Schleiz mit Pfarrer Dr. David Wagner zu besetzen.

Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode: 48
davon anwesend: 41
Ja – Stimmen: 40
Nein – Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1

1. Tagung der V. Kreissynode des Kirchenkreises Schleiz am 12.September 2020

Zeit: von 10.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Ort: Plothenbachhalle Plothen


Beschluss Nr. 01/1-2020 der V. Kreissynode

Geschäftsordnung der Kreissynode

Die Kreissynode beschließt aufgrund des vorgelegten Prüfberichts die Legitimation der in die V. Kreissynode entsandten Mitglieder und ihre Stellvertreter.

Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 48
davon anwesend : 40
Ja – Stimmen : 40
Nein – Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 0


Beschluss Nr. 02/1-2020 der V. Kreissynode

Die Kreissynode beschließt die im Entwurf vorliegende Geschäftsordnung für ihre Arbeit anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 48
davon anwesend : 40
Ja – Stimmen : 40
Nein – Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 0

12. Tagung der IV. Kreissynode des Kirchenkreises Schleiz am 26.November 2018

Zeit: von 19.00 Uhr bis 21.30 Uhr
Ort: Evangelisches Gemeindehaus Triptis

Beschluss – Nr.: 35/12 - 2018

Haushaltsbeschluss der Kreissynode Schleiz für das Haushaltsjahr 2019

Die Kreissynode beschließt:

1. Der im Entwurf vorliegende Haushaltsplan des Kirchenkreises Schleiz für das Haushaltsjahr 2019, der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 5.901.912,00 Euro vorsieht, wird einschließlich des als Anlage beigefügten Stellenplanes hiermit beschlossen.

2. Die einzelnen Sachbücher des Haushalts werden in Einnahmen und Ausgabe wie folgt festgestellt:

Sachbuch Sachbuch Einnahmen/Ausgaben
2019
Allgemeiner Haushalt 00 413.183,00 €
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 11 13.350,00 €
Bikerarbeit 13 5.400,00 €
Kirchenkreissozialarbeit 14 111.385,00 €
Schleizer Geistlicher Hilfsfonds 15 9.000,00 €
Regionale Dienstgemeinschaften 16 30.953,00 €
Baulastfonds 20 348.644,00 €
Verkündigungsdienst 21 3.602.814,00 €
Strukturfonds einschl. Zuweis. an KG 22 1.367.183,00 €
Gesamthaushalt SB 00 – 22 5.901.912,00 €

3. Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.

4. Für die im Kollektenplan der EKM für 2019 (Anlage zum Haushaltsplan 2019 der EKM) vorgesehenen Kirchenkreiskollekten wird folgende Zweckbindung festgelegt:

Datum Sonn- bzw. Feiertag Zweck
13.01.2019 1. Sonntag nach Epiphanias Ehrenarbeit Diakonie
24.03.2019 Okuli Arbeit mit Kindern (Freizeiten)
30.05.2019 Christi Himmelfahrt Ehrenamtliche Kirchenmusik
28.07.2019 5. Sonntag nach Trinitatis Für Lektoren- und Andachtsleiter
22.09.2019 14. Sonntag nach Trinitatis Überregionale Konfirmandenarbeit (Konfi-Tag)
17.11.2019 Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres Hospizarbeit

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 57
davon anwesend : 44
Ja – Stimmen : 41
Nein – Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 3

Beschlüsse der 11. Tagung der IV. Kreissynode

11. Tagung der IV. Kreissynode des Kirchenkreises Schleiz am 07.Mai 2018

Zeit: von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Ort: Evangelisches Gemeindehaus Schleiz


Beschluss Nr.: 31/11-2018
Bestätigung der Jahresrechnung 2017

  1. Die Kreissynode bestätigt die Jahresrechnung des Kirchenkreises Schleiz für das Jahr 2017, die in den Sachbüchern 00 bis 34 Einnahmen in Höhe von 6.240.943,53 Euro, und Ausgaben in Höhe von 5.649.648,80 Euro ausweist. In das Jahr 2018 ist ein Bestand in Höhe von 591.294,73 Euro zu übertragen. Weiterhin ist in das Jahr 2018 ein Bestand bei den Vorschuss- und Verwahrkonten (Sachbuch 51) in Höhe von insgesamt 59.487,14 Euro zu übertragen. Der Bestand der in das Jahr 2018 zu übertragenden zweckgebundenen Geldanlagen (Sachbuch 91) beläuft sich auf 2.258.067,34 Euro und der zu übertragenden zweckgebundenen Rücklagen (Sachbuch 92) auf insgesamt 974.151,20 Euro.
  2. Aufgrund der am 22. März 2018 durchgeführten örtlichen Rechnungsprüfung wird der Rechnungsführung und dem im Rechnungsjahr 2017 amtierenden Superintendenten vorbehaltlich einer noch durchzuführenden überörtlichen Prüfung Entlastung erteilt.
  3. Soweit noch keine Einzelgenehmigungen vorliegen, genehmigt die Kreissynode auf der Grundlage des § 29 des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesengesetzes der EKM (HKR – G) die im Haushaltsjahr 2017 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Diese Ausgaben wurden sämtlich durch zweckgebundene Mehreinnahmen und durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen gedeckt.
  4. Die Kreissynode dankt allen mit der Abwicklung des Haushaltes des Jahres 2017 befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die sorgfältige Verwaltung der finanziellen Mittel des Kirchenkreises und die sparsame Haushaltsführung.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 56
davon anwesend : 49
Ja – Stimmen : 49
Nein – Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 0


Beschluss Nr.: 32/11-2018
Verlängerung der 0,75 Kreisschulpfarrstelle Region Neustadt/O./Pößneck

Die Kreissynode Schleiz verlängert die Kreisschulpfarrstelle des Kirchenkreises Schleiz mit einem Stellenumfang von 75% im Bereich der Regelschulen und Gymnasien von Neustadt an der Orla und Pößneck und die Beauftragung Pfarrer Dr. David Wagner für diese Stelle bis zum 31.07.2020.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 56
davon anwesend : 49
Ja – Stimmen : 49
Nein – Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 0


Beschluss Nr. 33/11 – 2018
Errichtung einer zweiten Kreispfarrstelle für pastorale Vertretungsdienste

Die Kreissynode Schleiz beschließt, dass im Kirchenkreis Schleiz eine zweite Kreispfarrstelle für pastorale Vertretungs- und Unterstützungsdienste errichtet wird. Die Stelle soll baldmöglichst in 2018 besetzt werden. Die Errichtung erfolgt für 6 Jahre. Der Stellenumfang beträgt 1,0 VBE. Der Dienstsitz soll in Schleiz sein. Der/die Inhaber/in der Kreispfarrstelle übernimmt Vertretungsdienste in Gemeindepfarrstellen in Vakanzzeiten, Elternzeit, sowie bei krankheits- oder urlaubsbedingtem Ausfall der Stelleninhaberin bzw. des Stelleninhabers. Durch diesen Beschluss wird der Stellenplan des Kirchenkreises für 2018 entsprechend abgeändert.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 56
davon anwesend : 49
Ja-Stimmen : 49
Nein-Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 0


Beschluss Nr. 34/11 – 2018
Beschluss über die Errichtung einer Stelle für gemeindepädagogische Arbeit in Vertretungsfällen und die Jugendarbeit im Kirchenkreis,

Die Kreissynode Schleiz beschließt, dass im Kirchenkreis Schleiz eine weitere Stelle für kirchenkreisweite Vertretungen in der gemeindepädagogischen Arbeit sowie für die Jugendarbeit geschaffen wird. Die Stelle soll baldmöglichst besetzt werden. Die Errichtung erfolgt befristet für 2 Jahre. Der Stellenumfang beträgt 0,75 VBE gemeindepädagogische Arbeit sowie 0,25 VBE für die Jugendarbeit. Der Dienstsitz soll in Schleiz sein. Der/die Inhaber/in der Stelle übernimmt Vertretungsdienste im gemeindepädagogischen Bereich im gesamten Kirchenkreis in Vakanzzeiten, Elternzeit, sowie bei krankheits- oder urlaubsbedingtem Ausfall der jeweiligen Stelleninhaberin der gemeindepädagogischen Stelle. Dazu kommt eine verbindliche Beauftragung für Bereiche der Jugendarbeit durch den Kreiskirchenrat nach vorheriger Abstimmung mit der Kreisjugendreferentin. Durch diesen Beschluss wird der Stellenplan des Kirchenkreises für 2018 entsprechend abgeändert.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 56
davon anwesend : 48
Ja – Stimmen : 48
Nein – Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 0

10. Tagung der IV. Kreissynode des Kirchenkreises Schleiz am 27. November 2017

Zeit: von 19.00 Uhr bis 21.45 Uhr
Ort: Pfarrhaus Neustadt an der Orla

Beschluss – Nr.: 28/10 - 2017
Haushaltsbeschluss der Kreissynode Schleiz für das Haushaltsjahr 2018

Die Kreissynode beschließt:

  1. Der im Entwurf vorliegende Haushaltsplan des Kirchenkreises Schleiz für das Haushaltsjahr 2018, der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 5.974.757,00 Euro vorsieht, wird einschließlich des als Anlage beigefügten Stellenplanes hiermit beschlossen.
  1. Die einzelnen Sachbücher des Haushalts werden in Einnahmen und Ausgabe wie folgt festgestellt:

 

Sachbuch

Sachbuch

Einnahmen/Ausgaben
2018

 

laufender Haushalt

00

1.651.979,00 €

Dienst an Jugendlichen

11

9.100,00 €

Baulastfonds

20

347.739,00 €

Haushalt Personalkosten (Verkündigungsdienst)

21

3.367.694,00 €

Dienst an Kindern

30

6.550,00 €

Bikerarbeit

31

5.400,00 €

Kirchenkreissozialarbeit

32

114.085,00 €

Strukturfonds

33

440.387,00 €

Regionale Dienstgemeinschaften

34

31.823,00 €

Gesamthaushalt

SB 00 – 34

5.974.757,00 €

 

  1. Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.

 

  1. Nachrichtlich wird auf den Grundsatzbeschluss Nr. 31/9 – 2012 der Kreissynode Schleiz vom 19. November 2012 zur Bildung eines Planungsfonds als Bestandteil des Baulastfonds verwiesen. Der Planungsfonds 2018 wird mit 32.400 Euro ausgestattet.

 

  1. Für die im Kollektenplan der EKM für 2018 (Anlage zum Haushaltsplan 2018 der EKM) vorgesehenen Kirchenkreiskollekten wird folgende Zweckbindung festgelegt:

 

 

Datum

Sonn- bzw. Feiertag

Zweck

06.01.2018

Epiphanias

Tafeln im Kirchenkreis

18.03.2018

Judika

Notfallseelsorge

10.05.2018

Christi Himmelfahrt

Kinderfreizeiten

01.07.2018

5. Sonntag nach Trinitatis

Unterstützung Besuchsdienste im Kirchenkreis

09.09.2018

15. Sonntag nach Trinitatis

Tafeln

11.11.2018

Drittletzter Sonntag des Kirchenjahres

Hospizarbeit

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder der Kreissynode    : 56

davon anwesend                                        : 47

Ja – Stimmen                                              : 47

Nein – Stimmen                                          :  0

Stimmenthaltungen                                   :  0

 

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Beschluss  Nr. 29/10 - 2017 Strukturveränderung Kirchengemeinde Weira

 

Die Kreissynode beschließt:

 

Die Kirchengemeinde Weira wird zum 01.01.2018 in den Pfarramtsbereich Knau eingegliedert.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder der Kreissynode    : 56

davon anwesend                                        : 47

Ja – Stimmen                                              : 46

Nein – Stimmen                                          :  1

Stimmenthaltungen                                   :  0

 

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Beschluss  Nr.:  30/10-2017

Verlängerung der 0,75 Schulpfarrstelle Region Neustadt/O./Pößneck

 

Die Kreissynode Schleiz verlängert die Schulpfarrstelle mit einem Stellenumfang von 75% im Bereich der Regelschulen und Gymnasien von Neustadt an der Orla und Pößneck. und die Beauftragung Pfarrer Dr. David Wagner für diese Stelle bis zum 31.07.2018.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder der Kreissynode    : 56

davon anwesend                                        : 47

Ja – Stimmen                                              : 47

Nein – Stimmen                                          :  0

Stimmenthaltungen                                   :  0

9. Tagung der IV. Kreissynode des Kirchenkreises Schleiz –
Wahlsynode zur neuen Superintendentin im Kirchenkreis Schleiz        

Datum:         23.09.2017
Zeit:             von 9.00 Uhr bis 13 Uhr
Ort:              Evangelisches Gemeindehaus Schleiz

Beschluss Wahlkommission :
In die Wahlkommission zur Wahl einer Superintendentin im Kirchenkreis Schleiz werden berufen:
Propst Diethard Kamm, Uwe Schwarz und Christin Pöhlmann.

Anzahl der Mitglieder der Kreissynode: 55

davon anwesend: 48
Ja – Stimmen: 48
Nein – Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0

Wahlergebnis im ersten Wahlgang, 48 gültige Stimmen abgegeben:

 

Pfarrerin Heidrun Killinger Schlecht:
Ja-Stimmen: 47
Enthaltungen: 0

Pfarrerin Ulrike Weber:
Ja-Stimmen: 1
Enthaltungen: 0

Verkündigung des Wahlergebnisses, Frage nach Annahme der Wahl

 

Pfarrerin Heidrun Killinger-Schlecht wird bereits im ersten Wahlgang mit 47 Stimmen von 48 anwesenden stimmberechtigten Kreissynodalen zur Superintendentin des Kirchenkreises Schleiz gemäß § 37 Abs. 1 Pfarrstellengesetz der EKM gewählt. Frau Killinger-Schlecht nimmt die Wahl an. Pfarrerin Killinger-Schlecht ist durch das eindeutige Wahlergebnis sehr überrascht. Sie dankt für das Vertrauen, das ihr die Kreissynode entgegengebracht hat. Sie freue sich darauf, die Menschen und Gemeinden in ihrer Vielfalt und in ihrer ganz unterschiedlichen Prägung im Kirchenkreis Schleiz kennenzulernen.

Präses Dieter Fischer und Propst Diethard Kamm sowie alle Synodalen beglückwünschen die zukünftige Superintendentin zu diesem Wahlergebnis. Das Wahlergebnis ist noch durch die zuständigen Gremien der Landeskirche zu bestätigen. Diese tagen im Oktober 2017.      

Zum Schluss der Tagung dankt Präses Fischer auch Frau Pfarrerin Ulrike Weber ganz herzlich, da sie sich ebenfalls als Bewerberin zur Wahl gestellt und zu den verschiedenen Vorstellungsterminen im Kirchenkreis immer den weiten Weg von Thessaloniki aus auf sich genommen hatte.

Beschluss – Nr. 23/8-2017 Kirchenkreis Jahresrechnung 2016

  1. Die Kreissynode bestätigt die Jahresrechnung des Kirchenkreises Schleiz für das Jahr 2016, die in den Sachbüchern 00 bis 34 Einnahmen in Höhe von 6.592.608,99 Euro, und Ausgaben in Höhe von 6.194.139,12 Euro ausweist. In das Jahr 2017 ist ein Bestand in Höhe von 398.469,87 Euro zu übertragen. Weiterhin ist in das Jahr 2017 ein Bestand bei den Vorschuss- und Verwahrkonten (Sachbuch 51) in Höhe von insgesamt 48.900,50 Euro zu übertragen. Der Bestand der in das Jahr 2017 zu übertragenden zweckgebundenen Geldanlagen (Sachbuch 91) beläuft sich auf 2.257.054,37 Euro und der zu übertragenden zweckgebundenen Rücklagen (Sachbuch 92) auf insgesamt 945.992,50 Euro.

  2. Aufgrund der am 23. März 2017 durchgeführten örtlichen Rechnungsprüfung wird der Rechnungsführung und dem amtierenden Superintendenten vorbehaltlich einer noch durchzuführenden überörtlichen Prüfung Entlastung erteilt.

  3. Soweit noch keine Einzelgenehmigungen vorliegen, genehmigt die Kreissynode auf der Grundlage des § 29 des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesengesetzes der EKM (HKR – G) die im Haushaltsjahr 2016 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Diese Ausgaben wurden sämtlich durch zweckgebundene Mehreinnahmen und durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen gedeckt.

  4. Die Kreissynode dankt allen mit der Abwicklung des Haushaltes des Jahres 2016 befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die sorgfältige Verwaltung der finanziellen Mittel des Kirchenkreises und die sparsame Haushaltsführung.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 57
davon anwesend : 41
Ja – Stimmen : 39
Nein – Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 2

 

Beschluss – Nr. 24/8-2017 Strukturbeschluss Schleiz II- KG Oberböhmsdorf

Die Kirchengemeinde Oberböhmsdorf wird in den Pfarramtsbereich Schleiz II eingegliedert. Der Pfarramtsbereich Schleiz IV wird aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 57
davon anwesend : 41
Ja – Stimmen : 35
Nein – Stimmen : 2
Stimmenthaltungen : 4

 

Beschluss-Nr. 25/8-2017 Evaluation Escola Popular

Die Kreissynode des Kirchenkreises Schleiz beschließt, die kontinuierliche und durch den Kirchenkreis anteilig mitfinanzierte Arbeit der Escola Popular im Kirchenkreis Schleiz zum frühest möglichen Zeitpunkt zu beenden.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 57
davon anwesend : 41
Ja – Stimmen : 34
Nein – Stimmen : 1
Stimmenthaltungen : 6

 

Beschluss-Nr. 26/8-2017 Beschlusses eingesparte Mittel

Die Kreissynode bittet den amtierenden Superintendenten und die Verwaltung, zu prüfen, ob die für die Arbeit der Escola Popular eingeplanten und aufgrund des gefassten Beschlusses nun eingesparten Mittel weiter für die Jugendarbeit eingesetzt werden können.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 57
davon anwesend : 41
Ja – Stimmen : 32
Nein – Stimmen : 6
Stimmenthaltungen : 3

 

Beschluss – Nr.: 27/8-2017: Bildung einer Visitationskommission

Auf der Grundlage von Art. 38 Abs. 2 Nr. 9 Verfassung EKM und § 8 Abs. 2 Visitationsordnung bestellt die Kreissynode nach durchgeführter Wahl aus ihren Reihen in die Visitationskommission des Kirchenkreises folgende Mitglieder: Katharina Gliesing, Christiane Zölsmann, Rolf Wachter und Dieter Fischer.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 57
davon anwesend : 41
Ja – Stimmen : 41
Nein – Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 0

Beschluss – Nr.: 22/7 - 2016 Haushaltsbeschluss der Kreissynode Schleiz für das Haushaltsjahr 2017Die Kreissynode beschließt:

  1. Der im Entwurf vorliegende Haushaltsplan des Kirchenkreises Schleiz für das Haushaltsjahr 2017, der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 5.753.859,00 Euro vorsieht, wird einschließlich des als Anlage beigefügten Stellenplanes hiermit beschlossen.
  1. Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.
  1. Nachrichtlich wird auf den Grundsatzbeschluss Nr. 31/9 – 2012 der Kreissynode Schleiz vom 19. November 2012 zur Bildung eines Planungsfonds als Bestandteil des Baulastfonds verwiesen. Der Planungsfonds 2017 wird mit 25.920 Euro ausgestattet.
  1. Für die im Kollektenplan der EKM für 2017 (Anlage zum Haushaltsplan 2017 der EKM) vorgesehenen Kirchenkreiskollekten wird folgende Zweckbindung festgelegt:
Datum
Tag
Zweck
08.01.2017
1. Sonntag nach Epiphanias
Notfonds Kirchenkreissozialarbeit
05.03.2017
Invokavit
Klinikseelsorge
07.05.2017
Jubilate
Ehrenamtsförderung Kirchenmusik
02.07.2017
3. Sonntag nach Trinitatis
Arbeit mit Kindern
03.09.2017
17. Sonntag nach Trinitatis
Tafeln im Kirchenkreis
12.11.2017
Drittletzter Sonntag des Kirchenjahres
Notfallseelsorge
 
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 57
davon anwesend : 43
Ja – Stimmen : 42
Nein – Stimmen : 1
Stimmenthaltungen : 0
 
Neustadt an der Orla, den 28. November 2016
 
Fischer
Präses der IV. Kreissynode
des Kirchenkreises Schleiz

Beschluss - Nr. 19/5 – 2016: Bestätigung der Jahresrechnung 2015

  1. Die Kreissynode bestätigt die Jahresrechnung des Kirchenkreises Schleiz für das Jahr 2015, die in den Sachbüchern 00 bis 34 Einnahmen in Höhe von 6.635.957,49 Euro, und Ausgaben in Höhe von 5.890.618,48 Euro ausweist. In das Jahr 2016 ist ein Bestand in Höhe von 745.339,01 Euro zu übertragen. Weiterhin ist in das Jahr 2016 ein Bestand bei den Vorschuss- und Verwahrkonten (Sachbuch 51) in Höhe von insgesamt 70.937,70 Euro zu übertragen. Der Bestand der in das Jahr 2016 zu übertragenden zweckgebundenen Geldanlagen (Sachbuch 91) beläuft sich auf 2.102.197,66 Euro und der zu übertragenden zweckgebundenen Rücklagen (Sachbuch 92) auf insgesamt 299.216,37 Euro.
  2.  Aufgrund der am 14. April 2016 durchgeführten örtlichen Rechnungsprüfung wird der Rechnungsführung und dem Superintendenten vorbehaltlich einer noch durchzu-führenden überörtlichen Prüfung Entlastung erteilt.
  3. Soweit noch keine Einzelgenehmigungen vorliegen, genehmigt die Kreissynode auf der Grundlage des § 29 des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesengesetzes der EKM (HKR – G) die im Haushaltsjahr 2015 angefallenen über- und außer-planmäßigen Ausgaben. Diese Ausgaben wurden sämtlich durch zweckgebundene Mehreinnahmen und durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen gedeckt.
  4. Die Kreissynode dankt allen mit der Abwicklung des Haushaltes des Jahres 2015 befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die sorgfältige Verwaltung der finanziellen Mittel des Kirchenkreises und die sparsame Haushaltsführung.

Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 58
davon anwesend : 49
Ja – Stimmen : 48
Nein – Stimmen : 0
Stimmenthaltungen : 1

Beschluss Nr. 20/5-2016 zur Gestaltung des Pfarrstellenanteils der Superintendentenstelle des Kirchenkreises Schleiz

Die Kreissynode beschließt:
Der 25% Stellenanteil für Pfarrdienst der Superintendentenstelle umfasst einen Predigtauftrag im Kirchenkreis sowie einen Anteil für die Begleitung der Arbeit Ehrenamtlicher.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 58
davon anwesend : 50
Ja – Stimmen : 37
Nein – Stimmen : 7
Stimmenthaltungen : 6

Beschluss Nr. 21/5 - 2016 Bildung Regionale Dienstgemeinschaft Region Blankenberg - Gefell

Die Kreissynode bestätigt den Beschluss des Kreiskirchenrates vom 07. Dezember 2015 zur Bildung einer Regionaler Dienstgemeinschaft zwischen den Kirchengemeinden der Kirchspiele Blankenberg, Blintendorf, Frössen, Gefell, Hirschberg, Künsdorf, Langgrün, Pottiga, Seubtendorf, Sparnberg und Ullersreuth und der in diesem Bereich tätigen hauptamtlichen Mitarbeiter. Die Kreissynode bedankt sich bei allen Beteiligten für den innovativen und konstruktiven Prozess und für das beachtenswerte konzeptionelle Ergebnis und bittet den Kreiskirchenrat den Prozess der konzeptionellen Umsetzung zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Kreissynode : 58
davon anwesend : 50
Ja – Stimmen : 47
Nein – Stimmen : 1
Stimmenthaltungen : 2